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   VGH Hessen, 28.09.2011 - 5 A 1523/10   

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https://dejure.org/2011,8112
VGH Hessen, 28.09.2011 - 5 A 1523/10 (https://dejure.org/2011,8112)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.2011 - 5 A 1523/10 (https://dejure.org/2011,8112)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 2011 - 5 A 1523/10 (https://dejure.org/2011,8112)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    WVS der Stadt Rüdesheim
    Anschluss an Wasserversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des bestehenden Wasserversorgungsverhältnisses durch die Kommune aus Anlass der Notwendigkeit einer Reparatur eines Rohrbruches

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Anspruch auf Wasserversorgung in einem Wochenendhausgebiet nach Rohrbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 39 Abs. 1 S. 1, 2 HessWassG
    Kündigung des bestehenden Wasserversorgungsverhältnisses durch die Kommune aus Anlass der Notwendigkeit einer Reparatur eines Rohrbruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14

    Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner

    Als mögliche Anspruchsgrundlage kommt das im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung bestehende öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 A 1523/10 -, juris) in Betracht.
  • VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13

    Interessengemeinschaft aus Frankenstein scheitert mit Eilantrag auf

    Als mögliche Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Antragstellerin auf Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Anwohner des A-Tals über den 31. Dezember 2013 hinaus durch Zurverfügungstellung einer Wasserzapfstelle oder sonstigen Wasserversorgungseinrichtung scheidet ein im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung bestehendes öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 A 1523/10 -, juris) aufgrund der Regelungen der Satzung der Antragsgegnerin über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung (AWS) - vom 16. August 2001, geändert am 14. Februar 2002, von vornherein aus.
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