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VGH Hessen, 28.09.2011 - 5 A 1523/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
WVS der Stadt Rüdesheim
Anschluss an Wasserversorgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung des bestehenden Wasserversorgungsverhältnisses durch die Kommune aus Anlass der Notwendigkeit einer Reparatur eines Rohrbruches
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Zum Anspruch auf Wasserversorgung in einem Wochenendhausgebiet nach Rohrbruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 39 Abs. 1 S. 1, 2 HessWassG
Kündigung des bestehenden Wasserversorgungsverhältnisses durch die Kommune aus Anlass der Notwendigkeit einer Reparatur eines Rohrbruches - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 18.06.2009 - 3 K 782/08
- VGH Hessen, 28.09.2011 - 5 A 1523/10
Wird zitiert von ... (2)
- VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner …
Als mögliche Anspruchsgrundlage kommt das im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung bestehende öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 A 1523/10 -, juris) in Betracht. - VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
Interessengemeinschaft aus Frankenstein scheitert mit Eilantrag auf …
Als mögliche Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Antragstellerin auf Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Anwohner des A-Tals über den 31. Dezember 2013 hinaus durch Zurverfügungstellung einer Wasserzapfstelle oder sonstigen Wasserversorgungseinrichtung scheidet ein im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung bestehendes öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 A 1523/10 -, juris) aufgrund der Regelungen der Satzung der Antragsgegnerin über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung (AWS) - vom 16. August 2001, geändert am 14. Februar 2002, von vornherein aus.